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   BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01   

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BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01 (https://dejure.org/2002,9404)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2002 - 1 D 17.01 (https://dejure.org/2002,9404)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2002 - 1 D 17.01 (https://dejure.org/2002,9404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von ca. 11 Wochen - Irrtum über das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "Dienstfähigkeit" als ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum - Degradierung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98

    Milderung der Disziplinarmaßnahme bei fahrlässiger Begehung der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen ca. sieben Wochen bewegt sich die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalles - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (vgl. zu allem Urteil vom 5. Mai 1999 - BVerwG 1 D 60.98 -).

    Bei einem fahrlässigen Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von sieben Wochen hat der Senat unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe auf eine Gehaltskürzung auf die Dauer von fünf Jahren erkannt (Urteil vom 5. Mai 1999 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1986 - 2 Ss 190/86
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Im Strafrecht ist insoweit anerkannt, dass derjenige, der sich auf eine in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zugrunde gelegte (irrige) Rechtsauffassung verlässt, in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum handelt (Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., Rn. 9 zu § 17, OLG Düsseldorf, VRS 73, 367, 370).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Zu diesem Tatbestand gehört als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Dienstfähigkeit (Beschluss vom 26. August 1993 - BVerwG 1 DB 15.93 - <BVerwGE 93, 393> m.w.N.).
  • BDH, 21.05.1959 - II D 91/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Der Beamte durfte sich nicht subjektiv für berechtigt halten, dem Dienst fernzubleiben (vgl. hierzu bereits Urteil vom 21. Mai 1959 - BDH II D 91/57 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Das vorliegende Disziplinarverfahren ist auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes nach bisherigem Recht, d.h. nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 -).
  • BVerwG, 11.12.2001 - 1 D 2.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Postzustellbetrieb - Dienstpflicht des Beamten zur

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Die Bestimmung der richtigen Schuldform ist nicht nur für die Maßnahmebemessung, sondern zugleich - als so genannter doppelrelevanter Umstand - für die Schuldfrage, also für den subjektiven Disziplinartatbestand des Dienstvergehens von Bedeutung (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 11. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 2.01 -).
  • BVerwG, 02.12.1999 - 1 DB 19.99

    Verlust der Dienstbezüge eines Beamten wegen dessen schuldhaften, ungenehmigten

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hob die beiden vorgenannten Beschlüsse des Bundesdisziplinargerichts auf die Beschwerde der Deutschen Post AG hin mit Beschluss vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 1 DB 19.99 - auf und hielt die Verlustfeststellungsbescheide der Deutschen Post AG vom 11. Mai 1998, vom 22. Juli 1998, vom 11. März 1999 und vom 31. März 1999 aufrecht.
  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 22.00
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Dies widerspreche auch nicht den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 2. Dezember 1999 (BVerwG 1 DB 22.00) hinsichtlich der Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge, weil darin von einem "jedenfalls fahrlässigen" Fernbleiben die Rede sei und dies ein vorsätzliches Verhalten nicht ausschließe.
  • BVerwG, 05.07.2000 - 1 D 39.99

    Qualifizierung des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als fahrlässiges

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, unterscheiden sich die Schuldformen darin, dass der bewusst fahrlässig Handelnde mit der als möglich erkannten Folge nicht einverstanden ist und deshalb ernsthaft und nicht nur vage auf ihren Nichteintritt vertraut, während der bedingt vorsätzlich Handelnde mit dem Eintreten des schädlichen Erfolges in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (Urteil vom 5. Juli 2000 - BVerwG 1 D 39.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 1 D 64.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Fernbleiben vom Dienst ohne

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01
    Der nach abstrakten Maßstäben bemessene GdB sagt jedoch nichts über die Arbeits- oder Dienstfähigkeit aus (vgl. Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 1 D 64.76 - ).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    74 Der Beamte kann sich weder mit Erfolg auf einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Dienstfähigkeit" (vgl. dazu Urteil vom 9. April 2002 BVerwG 1 D 17.01) noch auf einen Verbotsirrtum berufen.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Ein dienstfähiger Beamter, der ungenehmigt keinen Dienst leistet, handelt hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Dienstfähigkeit" mit bedingtem Vorsatz, wenn er ernsthaft für möglich hält, dienstfähig zu sein, und im Hinblick darauf billigend in Kauf nimmt, die Dienstleistungspflicht zu verletzen (Urteil vom 9. April 2002 - BVerwG 1 D 17.01 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    50 Ein dienstfähiger Beamter, der ungenehmigt keinen Dienst leistet, handelt hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Dienstfähigkeit" mit bedingtem Vorsatz, wenn er ernsthaft für möglich hält, dienstfähig zu sein, und im Hinblick darauf billigend in Kauf nimmt, die Dienstleistungspflicht zu verletzen (Urteil vom 9. April 2002 BVerwG 1 D 17.01 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (Urteil vom 9. April 2002 BVerwG 1 D 17.01 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).
  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

    In diesem Falle erstreckt sich der Irrtum des Beamten auf das (ungeschriebene) Tatbestandsmerkmal der Dienstfähigkeit (BVerwG, Urteile vom 9. April 2002 - 1 D 17.01 - Rn. 58 f. und vom 11. Oktober 2006 - 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 34).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 6.19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlich

    Fahrlässig handelt ein Beamter in Bezug auf seine Anwesenheitspflicht im Dienst, wenn er darauf vertraut dienstunfähig zu sein, bei zumutbarer Selbsteinschätzung seines gesundheitlichen Zustands aber hätte erkennen müssen, zur - wenn auch eingeschränkten - Dienstausübung in der Lage zu sein (BVerwG, Urteil vom 9. April 2002 - 1 D 17.01 - juris Rn. 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 2 A 11723/17

    Feststellung des Verlustes der Bezüge wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen musste, aber darauf vertraute, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2002 - 1 D 17.01 -, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25; Urteil vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133

    Häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, â?¹jurisâ?º) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 16b D 08.133

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; häufige, über einen langen Zeitraum sich

    Dagegen fällt ihm nur Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Dienstfähigkeit zwar aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten erkennen muss, hier aber darauf vertraut, dienstunfähig zu sein und demzufolge nicht gegen die Dienstleistungspflicht zu verstoßen (vgl. BVerwG vom 12.6.2006, Az. 1 D 2/05; BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01 - Buchholz 232, § 73 BBG Nr. 25).

    Bei einem fahrlässigen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von fünfeinhalb Monaten hat das BVerwG (Urteil vom 12.10.2006, Az. 1 D 2/05, zitiert nach juris) auf eine Zurückstufung um zwei Ämter, bei einem fahrlässigen Fernbleiben über einen Zeitraum von sieben Wochen (unter Berücksichtigung weiterer Milderungsgründe) auf eine Kürzung der Dienstbezüge unter Ausschöpfung der Höchstlaufzeit erkannt (BVerwG vom 9.4.2002, Az. 1 D 17.01, Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25).

  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

    43 Das Berufungsgericht ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Disziplinarsenats (Urteile vom 9. April 2002 BVerwG 1 D 17.01 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 25 und vom 12. Oktober 2006 BVerwG 1 D 2.05 juris Rn. 52) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beamte mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2013 - 3 A 1879/11

    Feststellung des Verlusts der beamtenrechtlichen Dienstbezüge; Schuldhaftes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2016 - 3 A 11052/15

    Lehrer nach mehrmonatigem vorsätzlichem Fernbleiben aus dem Dienst entfernt

  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 15 A 10/19

    Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst bei Vorliegen eines

  • OVG Sachsen, 30.04.2021 - 12 A 184/18

    Fernbleiben vom Dienst; Disziplinarmaßnahmeverbot; Zeitablauf; Schriftform;

  • VG Münster, 23.03.2015 - 13 K 2409/14

    Unerlaubtes, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; groß fahrlässig;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 1.08

    Begriff des den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums; Ein Rechtsirrtum über

  • VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09

    Umfang der Bindungswirkung des § 62 Abs. 1 S. 1 HDG. Voraussetzungen der Lösung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines

  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
  • VG Berlin, 16.02.2010 - 80 K 18.09

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; früheres Zurruhesetzungsverfahren;

  • VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 18.5284

    Pflicht eines Beamten zur amtsärztlichen Untersuchung - unerlaubtes Fernbleiben

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 16b D 07.1213

    Disziplinarrecht; Bundesbahnbeamter; unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 6d A 512/05

    Fernbleiben eines Beamten vom Dienst trotz bestehender Dienstfähigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - 22d A 1433/03

    Nichtbelehrung eines Beamten über dessen Recht zur Beantragung der Mitwirkung des

  • BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03

    Dienstvergehen eines Beamten - Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 21d A 512/05
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a D 08.3347

    Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; 3½ Monate vorsätzlich; 13 Monate fahrlässig;

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 80 K 16.14

    Dienstvergehen des Fernbleibens vom Dienst

  • VG Berlin, 25.02.2014 - 85 K 7.13

    Disziplinarrecht - gesetzliche Vertretung eines Beamten, dessen Aufenthalt

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